Der Hof Marnach
Die Dorfansiedlung in geschlossenen Häuserreihen war bei den Römern beliebt. Es war sozusagen die "italienische Art". Die Einzelansiedlung, das Hofsystem, geht zurück auf die Kelten und die Germanen. Tacitus berichtet: "Sie wohnen gesondert und geschieden, wie gerade eine Quelle, eine Fläche oder eine Waldwiese ihnen gefallen hat... Jeder umgibt sein Haus mit freiem Raum." Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes "Hof" ist Gehöft, eingefriedigter Platz. . Die Wörter "Hof" und "Hügel" (Hüwel, Hiwwel) sind verwandt. Zur Hofanlage eigneten sich nämlich am besten die höher gelegenen Grundstücke, weil sie Schutz vor Bodennässe boten und man von dort weit ins Land sehen konnte und drohende Überfälle rechtzeitig bemerkte. Sie boten den Einwohnern der Umgebung eine Zuflucht bei Gefahr und Kriegen.
Grafik oben:
Hof und Ortschaft Marnach/Lux im 18.Jh
Abbildung:
Der Hof Marnach war ein Fronhof. Der Fronhof umfasste die Wohngebäude des Meiers sowie des Gesindes und der Tagelöhner. Dazu gehörten die Wirtschaftsgebäude (wie Vorratshäuser und Scheunen). Man muss sich den Fronhof als einen großen Gutshof oder Wirtschaftshof vorstellen. Die Zufahrt führte ungefähr in die Mittelachse des Hofes, wo das Wohnhaus samt Nebengebäuden lag. Manchmal war hier auch der Misthaufen, der auf diese Art leicht erreichbar war, wenn Mist mit Karren aufs Feld gefahren werden sollte.
Abb.: Junge Magd
Zu beiden Seiten daneben lagen die Stallungen, Wirtschaftsgebäude und Scheunen für Getreide, Futter und Feldfrüchte, oder auch für Holz und getrocknetes Gestrüpp zum Heizen, sowie Geräteschuppen. Abb.: Jungknecht
Ein Fronhof war im Mittelalter das herrschaftliche und wirtschaftliche Zentrum eines Verbandes von Höfen. Diese Höfe lagen oft weit verstreut. Sie lieferten an den Fronhof Feldfrüchte, Heu, Holz, mussten Dünger ausfahren, die Ernte einbringen und andere Dienste verrichten. Dazu gehörte auch das Herbeischaffen von Holz für den Galgen und für den Scheiterhaufen bei Hinrichtungen auf dem Galgenplatz (Hochgericht) am Rande von Marnach (Siehe "Ein dunkles Kapitel"!).
Abb.: Der Meyer oder Hofmeier, der Verwalter des
Fronhofs "Frondienste" hießen die Arbeiten, die die besitzlosen Bauern für ihre Grundherren pflichtgemäß zu leisten hatten, als Gegenleistung für das Land, das der Grundherr ihnen leihweise (Lehen - leihen) überlassen hatte, und für den Schutz, den er ihnen gewährte. Sie mussten etwa die Felder des Grundherren bewirtschaften, während sie doch selbst gerade zur Saat- und Erntezeit auf ihren eigenen vom Grundherrn geliehenen Feldern reichlich zu tun hatten. Daneben mussten sie noch Abgaben in Form von Naturalien oder von Geld an den Grundherren zahlen. 2mal jährlich an den sogenannten "Schafftagen" mussten die Bauern eine Abgabe in Geld, Getreide und Hühnern entrichten, die sog. Schaffrente. Die Abgabe am 1. Mai (Fest des hl. Philipp und Jakob) hieß Maischafft, die am 1. Oktober (Remigius) hieß Herbstschafft. Mit dem Lehnswesen (Lehen -
leihen) bleibt der Landbesitz in den Händen des Adels. Immer weniger Bauern
haben eigenes Land. Sie werden ausgebeutet - sowohl die leibeigenen wie
die Freien, die in Form sowohl von Frondiensten wie Geld und Naturalabgaben den Lehnsherren bereichern.
So bleibt dem Bauern kaum das Lebensminimum übrig, weil das Erwirtschaften von
Überschüssen der Bauernklasse praktisch unmöglich ist. Nach einem Dokument von 1622 gehörten zum Hof
und Dorf Marnach und zwar Clauss Johann/ Greises Michel / Schliffert Huppricht/ Hacks Michel/ Jakobs Adam/ Welters Paulus/ Butrichs Michel/ Meyers Johann/ Schmit Friedrich.
Die 12 Ortschaften waren (auf dem Kartenausschnitt einige davon):
Der Hof Marnach unterstand der Herrschaft Clerf (Clervaux), zu
der mehrere Höfe
gehörten, wie
Abb.: Burg Clervaux, Innenhof Der Burgvogt teilte die täglichen Arbeiten auf der Burg ein und überwachte die Aufgaben der Hofmeyer und die Dienste der Bauern und ihre Abgaben an die Herrschaft von Clerf zu festgesetzten Tagen im Jahr. Außerdem mussten die Bauern für die Clerfer Herrschaft zu jedem Hochfest ein "Fuder Holz zum Clerfer Schloß fahren, die Eigenleuth mußten Dünger ausfahren, Heu und Früchte des Herrn wie Korn (Roggen oder Heidekorn = Buchweizen, Hafer) einfahren, das sie vorher schneiden mußten." Der Burgvogt war auf der Burg Clervaux der oberste Verwalter und Stellvertreter des Burgherrn. In dessen Auftrag leitete er oft von Clerf aus für die zugehörigen Höfe das Hochgericht, die Richterey. Hier wurden Strafen an Leib und Leben verhängt, die dann auf dem "Hou`gericht", dem weithin sichtbaren Galgenplatz in Marnach vollstreckt wurden: der Tod am Galgen oder die grausamen "Hexenverbrennungen" unschuldiger Frauen auf dem Scheiterhaufen. Die Bauern des Dorfes Marnach mussten dazu den Galgen errichten und instandhalten, Stroh und Holz für den Scheiterhaufen und die benötigten Pferdefuhrwerke bereitstellen. Der Pfarrer von Munshausen hatte den armen bemitleidenswerten Verurteilten beizustehen (siehe "Ein dunkles Kapitel").
Der Name Marnach erscheint zuerst als Siedlungsname in einer Urkunde des Clerfer Schloßarchivs vom 28. Oktober 1349, und zwar als Dorf Machernachin oder Machernache. Später finden wir den Namen Marnach für den Hof unter der Herrschaft Clerf und zuletzt als Familiennamen.
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