Fronen und feiernSämtliche Einwohner von Marnach und der zugehörigen Ortschaften waren leibeigene Schaffleute. Sie waren mit Leib und Leben Eigentum der Herrschaft, der auch ihre Kinder gehörten. Sie wohnten also nicht in einer freien Gemeinde: die Bewohner besaßen ihr Häuschen und die Felder nur leihweise. Sie konnten ihre Güter nicht verpfänden oder verkaufen. Sie durften nicht die Gemeinde verlassen und anderswo Fuß fassen. Sie durften auch nicht heiraten ohne die Einwilligung ihres Oberherrn. Im Gegensatz zur Herrschaft hatten die Leibeigenen kaum Mußestunden. Sie mussten
Frondienste leisten, d.h. tagtäglich
neben ihren eigenen Pflichten für ihren Herrn im Stall und auf den Feldern schwer
arbeiten.
Das waren die "Handdienste". Außerdem waren "Spanndienste" zu leisten, das heißt, mit
ihren Pferdegespannen mussten die Bauern Holz, Dünger, Getreide, Feldfrüchte und andere
Güter für die Herrschaft transportieren. Dazu gehörten auch
Holz für den Galgen und für den Scheiterhaufen bei Hinrichtungen.
Abbildungen: Fiedler (oben), Dudelsack
(links) und Drehleier (rechts) Music Video on youtube: Wild celtic fiddle piece
Musik auf den Landsitzen der Herrschaft war z.B. der von einem Saiten-Instrument begleitete Minnesang ...
...
und die festlichen Schreit- und Springtänze :
Dann
folgte in der gleichen Tonart als Nachtanz
Diese "Tanzmusik" wurde mit den Jahren immer reichhaltiger, es entstand daraus später die Suite, eine Folge (Suite) von Tänzen. Abbildungen: 2mal jährlich an den sogenannten "Schafftagen" mussten die Bauern eine Abgabe in Geld, Getreide und Hühnern entrichten, die sog. Schaffrente. Die Abgabe am 1. Mai (Fest des hl. Philipp und Jakob) hieß Maischafft, die am 1. Oktober (Remigius) hieß Herbstschafft. Der Gerichtsbote musste die Schafft eintreiben, und " solle der bott uft den garten hieseits des weges stehen und drey mahll ruffen den schafft zu heben, da sie dann alszgleich kommen." Konnte einer der Bauern wegen Alter, Armut, Krankheit seine Fronarbeit nicht mehr schaffen, oder konnte er sein Haus nicht mehr ordentlich verwalten, so fiel die Vogtei (das von einem Verwalter beaufsichtigte Anwesen, dem Bauern nur zum "Nießbrauch" überlassen, aber keineswegs sein Eigentum) an den Schlossherrn. Nach 3 Aufrufen des Sonntags vor der Pfarrkirche wurde das Haus dann an einen anderen übergeben.
Im Jahre 1605 musste der Hof Marnach abliefern
Bild oben: Eine Bauernfamilie um
1600 (Louis Le Nain, +1648 in Paris) Das Bauernhaus bestand meist nur aus einem einzigen Raum mit lehmverputzten Wänden. Möbel gab es kaum. Im Abendschein sitzt hier die Familie zusammen, bei einer Schüssel Suppe mit einem Stück Brot, einem Glas Wein. Man erzählt Geschichten, die Kinder spielen, der älteste Junge pfeift eine Melodie auf einer selbstgeschnitzten Flöte.
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