Ein dunkles Kapitel


Hexenverbrennungen

Nach einem undatierten Dokument, wahrscheinlich aus den 1600ern oder 1700ern, hatten die Leute vom Hof Marnach nach einer langen Zeit ohne Hinrichtungen eines Tages ihre Obliegenheiten vergessen.

 Daraufhin wurden die Ältesten des Hofes um Rat gefragt und danach, an welche Überlieferungen sie sich noch erinnern konnten.

Der erste Zeuge war der Thonis Meyer aus Roder, ein Greis von 80 Jahren. Zuerst musste er einen Eid leisten, die Wahrheit zu sagen, dann berichtete er über eine Begebenheit aus seiner Jugend, die also etwa 60 Jahre zurücklag. 

 


Abb.: Scheiterhaufen
Foto: http://people.freenet.de/redwoman

 

 

 

 

Damals waren 2 Frauen auf dem Hochgerichtsplatz zu Marnach als Hexen verbrannt worden. 

Bei dieser Hinrichtung hatten die Marnacher 2 Stühle zu liefern und die anderen Untertanen das nötige Stroh und Holz.

Abb.: Hexenverbrennung

 


Hinrichtungen

Weiter bezeugte der Thonis Meyer, dass später ein Angeklagter durch den Strang hingerichtet wurde. Da Thonis' Vater damals Hofmeier (von lat. maior, größer - Vorsteher, Verwalter) des Hofes war, so ordnete der an, dass die Einwohner von Marnach die Leiter für die Hinrichtung zu stellen hätten. Die anderen Zeugen bestätigten diese Angaben.

Nach einem anderen Dokument wurden am 24.Mai 1778 zwei Angeklagte zum Tod am 27. Mai, einem Mittwoch, verurteilt.

 Es mussten erscheinen der Hofmeier des Hofes Marnach sowie die Schöffen (Beisitzer) zu Pferd und die anderen Untertanen "gebührend bewaffnet". Sie sollten um 6 Uhr morgens im Schloss Clervaux sein, um ihre üblichen Pflichten bei einer Hinrichtung zu erfüllen. Kam jemand dieser Anordnung nicht nach und war bei der Verurteilung und Hinrichtung nicht anwesend, so erhielt er eine Buße von 6 Goldgulden.



 

Außerdem mussten die Marnacher ein Wagengespann mit 6 Pferden stellen, bei 2 Todeskandidaten waren es 2 Gespanne mit je 6 Pferden, um die Verurteilten und alles Notwendige von Clerf aus zum Hochgerichtsplatz in Marnach zu fahren. 

Der Pfarrer von Munshausen hatte die Pflicht, den Verurteilten bis zum Galgen zu begleiten und ihm beizustehen. Für diesen Dienst erhielt er jährlich von einem Zehnten, der um das Hochgericht lag, einen Sester (Hohlmaß wie Scheffel) Korn und zwei Sester Hafer.

Abb.: 
Rekonstruktion eines 3-fach Galgens
Der Galgenplatz  (Hochgericht) auf dem Bann von Marnach,
Foto Wilhelm Niehues


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Der Notarius>

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